Wirtschaftsprüfung

In Deutschland sind mittelgroße und große haftungsbeschränkte Unternehmen verpflichtet, ihre handelsrechtlichen Jahresabschlüsse durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Des Weiteren lassen auch andere Unternehmen ihre Abschlüsse z.B. aufgrund von gesellschaftsvertraglichen Regelungen prüfen.

Unsere Haupttätigkeit im Bereich der Wirtschaftsprüfung liegt daher in der Durchführung von freiwilligen und gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen. Bei unserer Arbeit achten wir auf die gewissenhafte Einhaltung entsprechender gesetzlicher und berufsständischer Vorgaben. Zugleich ist es uns ein großes Anliegen, unnötigen Aufwand zu vermeiden und Prüfungen zeitgerecht abzuschließen. Neben der reinen Prüfungsleistung legen wir Wert darauf, unsere Mandantinnen und Mandanten auf Schwachstellen und Optimierungspotential ihres Unternehmens hinzuweisen.

Im Bereich der Wirtschaftsprüfung bieten wir Ihnen folgende Leistungen:

  • Gesetzliche Abschlussprüfungen
  • Freiwillige Abschlussprüfungen
  • Prüferische Durchsichten von Jahresabschlüssen
  • Sonstige Prüfungen